Für internationale Investoren, die den chinesischen Markt erschließen möchten, war die Unternehmensregistrierung lange Zeit eine der ersten und oft herausforderndsten Hürden. Die Bürokratie schien undurchdringlich, die Anforderungen waren komplex und sich ständig ändernd. In meinen über 14 Jahren, in denen ich bei der Jiaxi Steuerberatungsfirma ausländische Mandanten bei der Gründung in China begleitet habe, habe ich viele besorgte Gesichter gesehen. Doch die Zeiten ändern sich – und zwar zum Besseren. Die chinesische Regierung hat in den letzten Jahren eine Reihe tiefgreifender Gesetzesreformen auf den Weg gebracht, die explizit darauf abzielen, das Geschäftsumfeld zu liberalisieren und ausländischen Investoren den Einstieg zu erleichtern. Dieser Artikel analysiert aus der praktischen Perspektive eines langjährigen Brancheninsiders, wie diese Gesetzesänderungen konkret funktionieren, wo die Vereinfachungen liegen und was das für Ihre Investitionsstrategie bedeutet. Es geht nicht mehr um das "Ob", sondern um das "Wie" – und das ist heute einfacher denn je.
Abschaffung der Mindestkapitalanforderungen
Eine der einschneidendsten und für viele Investoren psychologisch bedeutsamsten Reformen war die schrittweise Abschaffung der festen Mindestkapitalanforderungen für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WFOE oder Joint Venture). Früher mussten detaillierte Finanzierungspläne vorgelegt und das Kapital oft innerhalb kurzer Frist eingebracht werden, was erhebliche Liquiditätsbindung bedeutete. Heute gilt grundsätzlich das Prinzip der kapitalistischen Gesellschaft, bei dem die Höhe des Stammkapitals und die Einbringfristen in der Satzung frei vereinbart werden können. Das gibt Unternehmen atemberaubende Flexibilität.
Ich erinnere mich an einen deutschen Mittelständler aus dem Maschinenbau, der 2015 eine WFOE gründen wollte. Damals rangen wir wochenlang mit dem Business Plan, um die geforderte Mindestkapitalhöhe von umgerechnet etwa 140.000 Euro zu rechtfertigen. Der Geschäftsführer war verzweifelt, weil er das Geld lieber in die erste Produktionslinie investiert hätte. Als wir 2021 für dasselbe Unternehmen eine Tochtergesellschaft in einer neuen Freihandelszone anmeldeten, war das Thema in fünf Minuten vom Tisch: "Tragen Sie ein, was Sie für angemessen halten, Hauptsache es deckt die anfänglichen Betriebskosten", so die ungefähre Aussage des Beamten. Diese Veränderung entlastet nicht nur die Bilanz, sondern sendet ein klares Signal: China will reale Geschäftstätigkeit, nicht nur Kapitalpräsenz auf dem Papier.
Natürlich gibt es Ausnahmen und eine gewisse behördliche Prüfung der Angemessenheit, insbesondere bei kapitalintensiven Branchen. Doch der Paradigmenwechsel ist vollzogen. Studien des Weltbank-Doing-Business-Reports haben diese Reform als einen Haupttreiber für Chinas verbessertes Ranking in der Kategorie "Gründung eines Unternehmens" identifiziert. Aus meiner Sicht ist dies mehr als eine administrative Erleichterung; es ist eine fundamentale Vertrauensfrage. Der Staat vertraut nun dem Investor, dass er sein Unternehmen verantwortungsvoll finanziert, und das erleichtert den Start ungemein.
Vereinfachte Genehmigungsverfahren
Das alte System der Vor-Gründungsgenehmigungen war ein Albtraum für viele. Bevor man überhaupt zur Industrie- und Handelsverwaltung (AIC, heute SAMR) gehen konnte, mussten oft Genehmigungen von Fachbehörden für den geplanten Geschäftsumfang eingeholt werden – ein Henne-Ei-Problem. Die umfassende Einführung des "Negative List"-Systems kombiniert mit der "License Separation" und "Multi-License Integration" Reform hat hier revolutionäre Vereinfachung gebracht.
Konkret bedeutet das: Für die allermeisten Geschäftsfelder reicht heute eine einzige Antragstellung bei der Marktregulierungsbehörde (SAMR) aus. Die Behörde koordiniert die notwendigen Prüfungen intern. Ein praktisches Beispiel: Für eine ausländische Firma im Bildungsconsulting waren früher Vorabgenehmigungen vom Bildungsbüro nötig, die Monate dauern konnten. Heute meldet man den Geschäftsumfang "Bildungsconsulting" einfach bei der SAMR an und kann, sofern keine speziellen Verbote vorliegen, sofort mit der Geschäftstätigkeit beginnen. Die fachspezifische Aufsicht erfolgt dann im laufenden Betrieb.
Diese Konsolidierung der Prozesse hat die durchschnittliche Registrierungsdauer von oft mehreren Monaten auf in vielen Städten unter drei Werktagen reduziert. In Pilotstädten wie Shanghai oder Shenzhen sind Online-Anträge mit 24-Stunden-Bearbeitung keine Seltenheit mehr. Ein befreundeter Berater aus München, der regelmäßig Start-ups nach China bringt, sagt scherzhaft: "Früher habe ich den Kunden gesagt, packt Geduld ein. Heute sage ich, packt den Laptop ein, wir machen das zwischen zwei Meetings." Diese Geschwindigkeit ist ein gewaltiger Wettbewerbsvorteil für China im globalen Kampf um Investitionen.
Online-Integration und One-Stop-Shop
Die Digitalisierung der Verwaltung ist kein leeres Schlagwort, sondern in China gelebte Realität geworden. Das zentrale Portal "Ein Fenster, Ein Netz" (yī chuāng tōng bàn) bündelt Anträge für Geschäftslizenz, Steuerregistrierung, Sozialversicherung, Statistik und Firmenstempel. Man loggt sich einmal ein, füllt einen konsolidierten Datensatz aus und die Informationen werden an alle relevanten Behörden verteilt.
Aus meiner täglichen Praxis ist der größte Vorteil die Vermeidung von Widersprüchen in den Dokumenten. Früher musste man für jede Behörde separate Formulare ausfüllen, und schon eine kleine Abweichung in der Firmenadressschreibweise konnte wochenlange Rückfragen auslösen. Heute gilt eine einzige, verbindliche Eingabe. Ich hatte vor kurzem den Fall eines Schweizer Lebensmitteltechnologie-Unternehmens. Der deutsche Geschäftsführer, der aus der EU gewohnt war, mit verschiedenen Portalen zu hantieren, konnte kaum glauben, dass er nach der Online-Registrierung in Shanghai physisch nur noch einmal ins "Enterprise Service Center" musste, um alle Dokumente und Stempel in einem Paket abzuholen.
Diese Integration geht über die reine Gründung hinaus. Änderungen im Geschäftsumfang, der Direktoren oder des Kapitals laufen über dasselbe System, oft mit noch weniger Aufwand. Für uns Berater bedeutet das eine Verlagerung der Arbeit: weg von Botengängen zwischen Behörden, hin zur strategischen Beratung und Datenpflege. Es ist ein Quantensprung in der Benutzerfreundlichkeit, der China in puncto Unternehmensservice an die Weltspitze katapultiert hat.
Harmonisierung der Gesetze für in- und ausländische Firmen
Historisch gab es drei separate Gesetzeswerke für unterschiedliche Unternehmensformen: eines für inländische LLCs, eines für ausländische Investitionsunternehmen (WFOE/JV) und eines für Partnerschaften. Diese Trennung führte zu Rechtsunsicherheit und einem gefühlten "Zwei-Klassen-System". Mit der Verabschiedung des neuen, einheitlichen Unternehmensgesetzes und der Abschaffung des alten Gesetzes für ausländische Investitionsunternehmen im Jahr 2020 wurde diese Barriere systematisch eingerissen.
Rechtlich bedeutet das: Ausländische Unternehmen werden in Bezug auf Gründung, Organisation, Governance und Auflösung grundsätzlich genauso behandelt wie ihre inländischen Pendants. Das schafft enorme Planungssicherheit. Ein konkretes Detail: Die Regelungen zur Geschäftsführerhaftung oder zu Aktionärsbeschlüssen sind nun für alle gleich. In der Vergangenheit mussten wir für Joint Ventures oft komplizierte Satzungsklauseln entwerfen, um Lücken zwischen den verschiedenen Gesetzen zu schließen. Diese Notwendigkeit entfällt weitgehend.
Fachleute wie Professor Li von der Universität für Wirtschaft und Recht in Peking sehen darin einen logischen Schritt in Chinas Integration in die globale Wirtschaftsordnung. Es handelt sich nicht um eine Bevorzugung ausländischer Investoren, sondern um die Schaffung eines neutralen, wettbewerbsorientierten Rechtsrahmens. Für den Investor heißt das: Man kann sich auf die Kernfragen des Geschäfts konzentrieren – Markt, Produkt, Personal – und muss nicht mehr eine einzigartige und undurchsichtige Rechtslage als Hauptrisikofaktor betrachten.
Vereinfachte Visumserteilung für Investoren
Ein oft unterschätztes, aber praktisch enorm wichtiges Thema ist die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für ausländische Investoren und Schlüsselpersonal. Früher war die Verknüpfung zwischen der erfolgreichen Unternehmensregistrierung und der Arbeitserlaubnis (Work Permit) und Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) umständlich und zeitlich getrennt. Hier hat die "Integration von Lizenz und Visum" massive Fortschritte gebracht.
In vielen Großstädten kann nun mit der vorläufigen Geschäftslizenz (Business License) direkt der Antrag auf Arbeitserlaubnis gestartet werden, oft sogar in denselben Service-Centern. Die Anforderungen an Mindestinvestitionssummen oder Unternehmensumsätze für die Erteilung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis (der sogenannte "Investor Visa") wurden deutlich gesenkt oder flexibilisiert. Ich begleitete einen österreichischen Solo-Unternehmer, der eine Handels-WFOE mit bescheidenem Kapital gründete. Vor fünf Jahren hätte er nur ein kurzfristiges Business-Visum bekommen. Heute erhielt er, da er selbst der einzige Geschäftsführer und Investor ist, problemlos eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis – ein Game-Changer für seine Lebensplanung und sein Commitment zum Markt.
Diese Vereinfachung adressiert ein menschliches Grundbedürfnis: Sicherheit und Planbarkeit für das persönliche Umfeld. Wenn die Führungskraft und ihre Familien schnell und unkompliziert einreisen und sich niederlassen können, ist der Grundstein für einen erfolgreichen Markteintritt gelegt. Es ist ein klares Signal: China will nicht nur das Kapital, sondern auch das Talent und das Engagement der Menschen, die dahinterstehen.
Transparentere und vorhersehbarere Prozesse
Vielleicht der wichtigste, weil immaterielle Faktor: die gestiegene Transparenz. Alle Verfahrensschritte, benötigten Dokumente, Gebühren und gesetzlichen Grundlagen sind heute online auf offiziellen Regierungswebsites in chinesischer und oft auch englischer Sprache einsehbar. Willkürliche Entscheidungen oder "graue" Anforderungen sind deutlich zurückgegangen.
Für uns Profis bedeutet das, dass wir Mandanten präzise Checklisten und Zeitpläne geben können. Die Überraschungsfaktoren sind minimiert. Ein Kollege aus der Guangzhou-Niederlassung von Jiaxi erzählte von einem Fall, bei dem ein Beamter eine zusätzliche, nicht öffentlich gelistete Bescheinigung forderte. Eine kurze, freundliche Rückfrage unter Hinweis auf die veröffentlichte Verfahrensliste reichte aus, um die Forderung fallenzulassen. Das zeigt eine Kultur des Service und der Regelbindung, die sich etabliert.
Diese Transparenz erstreckt sich auch auf die laufende Compliance. Meldepflichten, Steuertermine und Audit-Anforderungen sind klarer kommuniziert. Das mag auf den ersten Blick nicht wie eine Vereinfachung der Registrierung erscheinen, aber es ist essentiell. Ein einfacher Start nützt wenig, wenn der anschließende Betrieb ein bürokratisches Minenfeld ist. Die Reformen zielen auf den gesamten Lebenszyklus des Unternehmens ab und schaffen so nachhaltige Verlässlichkeit.
Fazit und Ausblick
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gesetzesänderungen der letzten Jahre keine kosmetischen Korrekturen, sondern eine fundamentale Neuausrichtung des chinesischen Investitionsumfelds darstellen. Von der Kapitalbeschaffung über die Genehmigungsverfahren bis hin zur persönlichen Niederlassung der Investoren – nahezu jeder Schritt wurde rationalisiert, digitalisiert und an internationale Standards angeglichen. Der Tenor der Reformen ist eindeutig: China öffnet seine Märkte weiter und setzt auf Wettbewerb durch Attraktivität, nicht durch Barrieren.
Für Investoren bedeutet dies, dass die Hürde für den Markteintritt gesenkt ist, der Fokus sollte nun stärker denn je auf einer soliden Marktstrategie, einer klaren Wertschöpfung und einem tiefen Kulturverständnis liegen. Die Bürokratie tritt in den Hintergrund. Meine persönliche, vorausschauende Einschätzung ist, dass der nächste Reformschub die vollständige digitale Abbildung des Unternehmenslebenszyklus sein wird – von der Gründung über Fusionen bis zur Liquidation, komplett online und grenzüberschreitend abwickelbar. Auch die Harmonisierung von Steuer- und Daten-Compliance über Provinzgrenzen hinweg wird weiter voranschreiten.
Die Botschaft an die internationale Investorengemeinschaft ist klar: Die Tür steht weit offen. Die Werkzeuge, um sie zu durchschreiten, sind benutzerfreundlicher geworden. Es liegt nun an Ihnen, mit einer durchdachten Strategie und der richtigen professionellen Begleitung die Chancen zu nutzen, die dieser dynamische Markt bietet. Der administrative Aufwand sollte kein entscheidendes Gegenargument mehr sein.
--- ### Zusammenfassende Einschätzung der Jiaxi SteuerberatungAus unserer täglichen Praxis bei der Jiaxi Steuerberatungsfirma mit über einem Jahrzehnt Spezialisierung auf ausländische Investoren in China können wir die beschriebenen Vereinfachungen nur nachdrücklich bestätigen. Die Reformen sind real, wirksam und haben die Landschaft für Unternehmensgründungen grundlegend verändert. Was früher ein mehrstufiger, monatelanger Marathon war, ist heute oft ein strukturierter Sprint. Unsere Rolle hat sich dabei gewandelt: Vom "Türöffner" und Bürokratie-Experten zum strategischen Partner, der bei Steueroptimierung, rechtlicher Strukturierung und laufender Compliance-Begleitung wertstiftet. Die größte Herausforderung für unsere Mandaten ist heute nicht mehr der Prozess an sich, sondern die Qualität der Vorbereitung: Ein wasserdichter Business Plan, eine klare Marktpositionierung und die richtige Wahl des Unternehmensstandorts und -typus sind entscheidender denn je. Die vereinfachte Registrierung setzt Kapazitäten für diese wesentlichen strategischen Überlegungen frei. Wir raten Investoren, diese neuen Gegebenheiten proaktiv zu nutzen, sich aber dennoch professionell begleiten zu lassen – nicht um die Hürden zu überwinden (die sind niedrig), sondern um von Anfang an auf einem soliden, compliance-sicheren Fundament zu starten, das nachhaltiges Wachstum ermöglicht. Die Chancen waren selten so gut wie jetzt.